NUTZUNGSBEDINGUNGEN HÄNDLERPORTAL
Version v1.1de, 9. September 2025 (für interne und externe Nutzung)
Gültig für die Schweiz, Österreich und Deutschland
Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen") regeln den Zugang zu und die Nutzung des LEASETEQ Händlerportals (nachfolgend "Portal" oder "Dienste"), das über https://leaseteq.com bereitgestellt wird von:
LeaseTeq AG
Sitz: Scheideggstrasse 73, 8038 Zürich, Schweiz
Handelsregister: CHE-167.950.125
und ihren Tochtergesellschaften
LeaseTeq Deutschland GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, Deutschland
LeaseTeq Austria GmbH, Lerchenfelder Gürtel 43, Top 2/2, 1160 Wien, Österreich
(nachfolgend "LEASETEQ" oder "Anbieter")
Die Dienste richten sich ausschliesslich an autorisierte Unternehmer, juristische Personen und gewerbliche Händler (nachfolgend einzeln "Händler" oder "Nutzer" und zusammen "Nutzer"), die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des anwendbaren Rechts handeln.
1. GELTUNGSBEREICH UND ANNAHME
1.1 Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zwischen LEASETEQ und dem Händler. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LEASETEQ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Vertragsschluss
Das Vertragsverhältnis (nachfolgend "Vertrag") kommt durch die Registrierung des Händlers und die Annahme dieser Bedingungen zustande. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Dienste erklärt sich der Händler ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wenn der Händler mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, muss er vom Zugriff auf oder der Nutzung der Dienste absehen.
1.3 Keine Verbraucherbeziehung
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Business-to-Business-Beziehungen. Verbraucherschutzgesetze, die für Verbraucher nach schweizerischem, österreichischem oder deutschem Recht gelten, finden keine Anwendung. Der Händler bestätigt, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Kein Angebot
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dienen alle im Portal enthaltenen Hinweise auf Waren, Dienstleistungen oder Geschäftsbedingungen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Verkauf, das Leasing oder die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen dar.
2. DIENSTE UND ZUGANG
2.1 Beschreibung der Dienste
LEASETEQ gewährt dem Händler Zugang zum Portal als digitale Plattform für die im Vertrag vereinbarten Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einreichung von Leasinganträgen, den Zugang zu händlerspezifischen Informationen und die Kommunikation mit LEASETEQ.
2.2 Registrierung und Konto
Der Zugang zu den Diensten erfordert eine vorherige Registrierung und die Erstellung eines Benutzerkontos.
Bei der Registrierung muss der Händler genaue, vollständige und aktuelle Informationen angeben. Der Händler verpflichtet sich, alle Kontoinformationen auf dem neuesten Stand zu halten und LEASETEQ unverzüglich über Änderungen zu informieren.
Konten, die auf automatisierte Weise, durch Bots oder andere unzulässige Methoden erstellt wurden, sind verboten und werden unverzüglich ohne Vorankündigung gekündigt.
2.3 Kontosicherheit
Der Händler ist allein verantwortlich für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit seiner Anmeldedaten (Benutzername und Passwort).
Der Händler darf Anmeldedaten nicht an Dritte weitergeben und muss sicherstellen, dass der Zugang ausschließlich auf autorisiertes Personal beschränkt ist.
Der Händler haftet vollumfänglich für alle über sein Konto durchgeführten Aktivitäten, ob autorisiert oder nicht autorisiert.
Der Händler muss LEASETEQ unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn er vermutet, dass seine Anmeldedaten kompromittiert, verloren oder gestohlen wurden oder dass ein unbefugter Zugriff auf sein Konto erfolgt ist.
2.4 Autorisierte Nutzer
Der Händler darf nur Mitarbeitern oder autorisierten Vertretern Zugang zum Portal gewähren, die ordnungsgemäß unterwiesen wurden und die Zugang für legitime Geschäftszwecke im Zusammenhang mit dem Vertrag benötigen.
3. RECHTE UND PFLICHTEN VON LEASETEQ
3.1 Erbringung der Dienste
LEASETEQ verpflichtet sich:
-
die Dienste dem Händler zur Verfügung zu stellen und bei der Erbringung der Dienste angemessene Sorgfalt und Fachkenntnisse anzuwenden;
-
angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Dienste vor Viren, Malware und anderer Schadsoftware zu schützen;
-
dem Händler während der regulären Geschäftszeiten von LEASETEQ angemessenen technischen Support zu leisten.
3.2 Wartung und Verfügbarkeit
LEASETEQ führt regelmässig Wartungsarbeiten, Updates und Verbesserungen an den Diensten und ihrer zugrunde liegenden Infrastruktur durch.
LEASETEQ garantiert keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Dienste. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass vorübergehende Unterbrechungen, Verzögerungen oder Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Problemen oder Umständen außerhalb der angemessenen Kontrolle von LEASETEQ auftreten können.
Soweit praktisch möglich, wird LEASETEQ den Händler im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren, die zu Dienstunterbrechungen führen können.
3.3 Unterauftragsvergabe
LEASETEQ ist berechtigt, Subunternehmer und Drittdienstleister zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen einzusetzen.
LEASETEQ bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen voll verantwortlich und stellt sicher, dass Subunternehmer an angemessene Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen gebunden sind, die den hierin festgelegten entsprechen.
3.4 Aussetzung und Beschränkung des Zugangs
LEASETEQ behält sich das Recht vor, den Zugang des Händlers zu den Diensten ohne Vorankündigung auszusetzen, einzuschränken oder zu beenden, wenn:
-
ein begründeter Verdacht auf rechtswidrige, betrügerische oder unbefugte Nutzung der Dienste besteht;
-
der Händler gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht verstösst;
-
die Sicherheit oder Integrität der Dienste gefährdet ist; oder
-
LEASETEQ dazu gesetzlich verpflichtet oder berechtigt ist oder aufgrund einer Anordnung einer zuständigen Behörde.
Während einer Aussetzung bleibt der Händler für alle bis zum und während des Aussetzungszeitraums entstandenen Gebühren, Kosten und Verpflichtungen haftbar.
LEASETEQ wird, soweit vernünftigerweise möglich, den Händler über eine Aussetzung informieren und Gelegenheit zur Behebung des Verstoßes geben, es sei denn, eine sofortige Aussetzung ist zum Schutz berechtigter Interessen von LEASETEQ oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.
3.5 Feedback und Verbesserung
LEASETEQ kann den Händler auffordern, Feedback, Vorschläge oder sonstige Rückmeldungen zu den Diensten ("Feedback") über Formulare, Fragebögen, Umfragen oder andere Mittel bereitzustellen.
Der Händler tritt hiermit alle Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller Rechte des geistigen Eigentums, an und auf jegliches bereitgestelltes Feedback, ob angefordert oder unaufgefordert, an LEASETEQ ab.
LEASETEQ kann solches Feedback nach eigenem Ermessen nutzen, umsetzen oder ignorieren, ohne jegliche Verpflichtung, finanzieller oder anderer Art, gegenüber dem Händler. Der Händler erkennt an, dass er keinen Anspruch oder Berechtigung in Bezug auf bereitgestelltes Feedback hat.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DES HÄNDLERS
4.1 Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
Der Händler verpflichtet sich, die Dienste in vollständiger Übereinstimmung zu nutzen mit:
-
diesen Bedingungen und dem Vertrag;
-
allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und rechtlichen Anforderungen in der Rechtsordnung, in der sich der Händler befindet oder tätig ist; und
-
allen anwendbaren ethischen und beruflichen Standards.
4.2 Mitwirkungspflicht
Der Händler ist verpflichtet:
-
mit LEASETEQ in dem für die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrags erforderlichen Umfang zusammenzuarbeiten;
-
LEASETEQ unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten für LEASETEQ alle Informationen, Dokumente, Daten, Materialien und Zugriffsrechte zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienste erforderlich sind;
-
kompetentes Personal als Ansprechpartner zu benennen und die Kommunikation mit LEASETEQ zu erleichtern;
-
LEASETEQ unverzüglich über Fehler, Störungen oder Unregelmäßigkeiten in den Diensten zu informieren und angemessene Unterstützung bei der Identifizierung und Behebung solcher Probleme zu leisten;
-
alle Daten und Dateien vor dem Hochladen oder Übertragen über die Dienste mit aktueller Antiviren- und Sicherheitssoftware auf Viren und andere schädliche Komponenten zu überprüfen;
-
LEASETEQ unverzüglich über alle Umstände in seinem Einflussbereich zu informieren, die die Erbringung der Dienste beeinträchtigen, verzögern oder gefährden können;
-
jeden Verdacht auf oder tatsächlichen Missbrauch der Dienste oder Sicherheitsverletzungen unverzüglich zu melden.
4.3 Haftung für Verzögerungen
Wenn die Erbringung der Dienste aufgrund der Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des Händlers oder aufgrund anderer dem Händler zuzurechnender Umstände verzögert oder behindert wird, trägt der Händler alle daraus resultierenden Nachteile, zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die LEASETEQ entstehen.
4.4 Verbotene Verhaltensweisen
Der Händler darf nicht:
-
die Dienste für rechtswidrige, betrügerische oder schädliche Zwecke nutzen;
-
Sicherheitsfunktionen, Zugriffskontrollen oder technische Schutzmaßnahmen der Dienste umgehen, deaktivieren oder stören;
-
über automatisierte Systeme, Bots, Skripte oder andere unzulässige Mittel auf die Dienste zugreifen;
-
eine unangemessene oder unverhältnismässig grosse Last auf die Infrastruktur oder das Netzwerk von LEASETEQ ausüben;
-
versuchen, unbefugten Zugriff auf Teile der Dienste, andere Konten, Computersysteme oder mit den Diensten verbundene Netzwerke zu erlangen;
-
die Dienste verwenden, um Viren, Malware oder anderen schädlichen Code zu übertragen;
-
versuchen, die Dienste oder Teile davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder den Quellcode abzuleiten;
-
die Dienste oder darin verfügbare Inhalte kopieren, modifizieren, reproduzieren, übersetzen, verbreiten, öffentlich anzeigen oder davon abgeleitete Werke erstellen, außer wie in diesen Bedingungen ausdrücklich gestattet oder gesetzlich vorgeschrieben;
-
Daten aus den Diensten mittels Data Mining, Scraping, Crawling oder ähnlicher automatisierter Techniken extrahieren;
-
die Dienste oder Teile davon an Dritte verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten oder anderweitig zur Verfügung stellen.
4.5 Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung
Jede Nutzung der Dienste über den in diesen Bedingungen ausdrücklich gestatteten Umfang hinaus erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von LEASETEQ.
5. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
5.1 Laufzeit
Der Vertrag tritt mit der Annahme dieser Bedingungen durch den Händler in Kraft und bleibt in Kraft, bis er von einer der Parteien gemäß diesem Abschnitt 5 beendet wird.
5.2 Ordentliche Kündigung
Jede Partei kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Kündigung mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam.
5.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
-
die andere Partei eine wesentliche Verletzung dieser Bedingungen begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in der die Verletzung spezifiziert wird, behebt; oder
-
die andere Partei insolvent wird, in Liquidations- oder Insolvenzverfahren eintritt oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
LEASETEQ kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Vorankündigung kündigen, wenn:
-
der Händler die Dienste unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzt;
-
der Händler unbefugten Dritten Zugang zu den Diensten gewährt;
-
der Händler betrügerisches Verhalten oder Missbrauch der Dienste begeht.
5.4 Folgen der Beendigung
Bei Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer erlischt das Recht des Händlers auf Zugang zu und Nutzung der Dienste unverzüglich.
Die Beendigung berührt keine Rechte, Pflichten, Verbindlichkeiten oder Ansprüche einer der Parteien, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungsverpflichtungen und Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, die Beendigung zu überdauern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 6 (Rechte des geistigen Eigentums), Abschnitt 7 (Haftung und Gewährleistung), Abschnitt 8 (Vertraulichkeit und Datenschutz) und Abschnitt 10 (Sonstiges), bleiben in vollem Umfang in Kraft.
5.5 Vertragsstrafe für unbefugten Zugang
Wenn der Händler unbefugten Dritten Zugang zu den Diensten gewährt oder die Dienste anderweitig in wesentlicher Verletzung dieser Bedingungen missbraucht, kann LEASETEQ den Vertrag ohne Ankündigung kündigen und die Zahlung einer Vertragsstrafe in einer Höhe verlangen, die ausreicht, um LEASETEQ für den erlittenen Schaden zu entschädigen. Dieses Rechtsmittel lässt das Recht von LEASETEQ unberührt, zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen.
6. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
6.1 Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Datenbankrechte und alle anderen Eigentumsrechte ("Rechte des geistigen Eigentums") an und auf die Dienste, einschließlich der Software, des Designs, der Struktur, der Dokumentation und des Inhalts des Portals, sind und bleiben ausschließliches Eigentum von LEASETEQ oder seinen Lizenzgebern.
Jede Partei behält alle Rechte des geistigen Eigentums an allen Materialien, Daten oder Inhalten, die sie vor oder unabhängig vom Vertrag besaß oder erstellt hat.
Alle Rechte des geistigen Eigentums an Werken, Materialien oder Inhalten, die von LEASETEQ bei der Erfüllung des Vertrags erstellt werden, gehen ausschließlich auf LEASETEQ über.
Alle Rechte des geistigen Eigentums an Werken, Materialien oder Inhalten, die vom Händler unabhängig von den Diensten erstellt werden, bleiben ausschließliches Eigentum des Händlers.
6.2 Eingeschränkte Lizenz
LEASETEQ gewährt dem Händler eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare und widerrufliche Lizenz zum Zugriff auf und zur Nutzung der Dienste ausschliesslich für die internen Geschäftszwecke des Händlers und streng in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
Diese Lizenz ist abhängig von der fortgesetzten Einhaltung dieser Bedingungen durch den Händler. Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen beendet diese Lizenz automatisch.
Außer wie hierin ausdrücklich gestattet oder nach zwingendem Recht erforderlich, darf der Händler nicht:
-
Teile der Dienste kopieren, reproduzieren, verbreiten, öffentlich anzeigen oder aufführen;
-
die Dienste modifizieren, anpassen, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen;
-
die Dienste oder daraus gewonnene Inhalte kommerzialisieren, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder übertragen.
6.3 Systematische Datenextraktion verboten
Die systematische Abfrage, Extraktion oder Gewinnung von Inhalten oder Daten aus den Diensten durch automatisierte Mittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Web Scraping, Data Mining oder Crawling, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LEASETEQ strengstens untersagt.
6.4 Rechtevorbehalt
Alle Rechte, die dem Händler unter diesen Bedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben LEASETEQ vorbehalten. Es werden keine stillschweigenden Lizenzen gewährt.
7. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
LEASETEQ haftet dem Händler vollumfänglich für Schäden, die aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit von LEASETEQ resultieren.
7.2 Haftungsbeschränkung
Vorbehaltlich Abschnitt 7.1 und soweit nach zwingendem anwendbarem Recht zulässig, ist die Haftung von LEASETEQ für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Insbesondere haftet LEASETEQ nicht für:
-
mittelbare, Folge-, Neben- oder besondere Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Umsatzeinbussen, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen;
-
Schäden, die aus der Ungenauigkeit, Unvollständigkeit oder Ungeeignetheit der Dienste für die spezifischen Ziele des Händlers resultieren;
-
Schäden, die durch höhere Gewalt, Verhalten Dritter oder Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von LEASETEQ verursacht werden.
Die in diesem Abschnitt 7.2 festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:
-
Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
-
Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkthaftungsgesetze; oder
-
Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verursacht werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Zuordnung der Haftung nach nationalem Recht
Schweiz: Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sind im nach Schweizer Recht zulässigen Umfang gültig.
Österreich: Die Haftung richtet sich nach dem Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder für Personenschäden.
Deutschland: Die Haftung richtet sich nach dem Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die hierin festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Verletzungen von Kardinalpflichten. Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt.
7.4 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Streiks, Epidemien, Regierungsmaßnahmen oder Ausfälle der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur ("Höhere Gewalt").
7.5 Dienste werden "wie gesehen" bereitgestellt
Der Händler erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste auf einer "wie gesehen"- und "wie verfügbar"-Basis ohne Gewährleistungen jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereitgestellt werden.
Im nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfang schließt LEASETEQ alle Gewährleistungen aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung und ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb.
LEASETEQ gewährleistet nicht, dass die Dienste die spezifischen Anforderungen des Händlers erfüllen oder dass die Dienste mit den Systemen oder Zielen des Händlers kompatibel sind.
7.6 Haftung des Händlers
Der Händler stellt LEASETEQ, seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter frei und hält sie schadlos von und gegen alle Ansprüche, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich ergeben aus oder in Zusammenhang stehen mit:
-
der Verletzung dieser Bedingungen durch den Händler;
-
der Verletzung geltenden Rechts durch den Händler; oder
-
dem Missbrauch der Dienste durch den Händler.
8. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
8.1 Vertraulichkeitsverpflichtungen
"Vertrauliche Informationen" bezeichnen alle Informationen, die von einer Partei ("Offenlegende Partei") der anderen Partei ("Empfangende Partei") offengelegt werden, ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise, die:
-
als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet oder identifiziert sind; oder
-
angesichts der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind.
Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
-
Geschäftsgeheimnisse, Know-how, technische Daten und Geschäftsstrategien;
-
Informationen über die Organisation, den Betrieb, Kunden, Lieferanten und Geschäftsbeziehungen der Offenlegenden Partei;
-
Merkmale, Funktionalitäten und technische Spezifikationen der Dienste; und
-
finanzielle, kommerzielle und vertragliche Informationen.
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die:
-
ohne Verletzung dieser Bedingungen durch die Empfangende Partei öffentlich verfügbar sind oder werden;
-
sich rechtmäßig vor der Offenlegung durch die Offenlegende Partei im Besitz der Empfangenden Partei befanden, wie durch schriftliche Aufzeichnungen belegt;
-
rechtmässig von der Empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten werden; oder
-
von der Empfangenden Partei unabhängig ohne Bezugnahme auf oder Verwendung der Vertraulichen Informationen entwickelt werden.
8.2 Verpflichtungen der Empfangenden Partei
Die Empfangende Partei verpflichtet sich:
-
die Vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen verwendet, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt;
-
die Vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte aus dem Vertrag zu verwenden;
-
die Vertraulichen Informationen nur ihren Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Direktoren, verbundenen Unternehmen, Subunternehmern und professionellen Beratern offenzulegen, die ein berechtigtes Interesse an solchen Informationen haben und mindestens ebenso restriktiven Vertraulichkeitsverpflichtungen wie den hierin festgelegten unterliegen;
-
die Vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei nicht an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
8.3 Zulässige Offenlegung
Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen in dem durch Gesetz, Verordnung, Gerichtsbeschluss oder andere verbindliche Anordnung einer zuständigen staatlichen oder Regulierungsbehörde erforderlichen Umfang offenlegen, sofern die Empfangende Partei, soweit rechtlich zulässig:
-
der Offenlegenden Partei vor der Offenlegung eine unverzügliche schriftliche Mitteilung über diese Anforderung zukommen lässt; und
-
mit der Offenlegenden Partei auf deren Kosten bei jedem rechtmäßigen Versuch zusammenarbeitet, eine solche Offenlegung zu begrenzen oder zu verhindern.
8.4 Fortbestand der Vertraulichkeitsverpflichtungen
Die in diesem Abschnitt 8 festgelegten Verpflichtungen überdauern die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrags und bleiben für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Offenlegung der jeweiligen Vertraulichen Informationen in Kraft, oder solange die Informationen ihren Charakter als Geschäftsgeheimnis nach anwendbarem Recht behalten, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
8.5 Datenschutz und Privatsphäre
8.5.1 Allgemeine Grundsätze
LEASETEQ verarbeitet personenbezogene Daten gemäss seiner Datenschutzerklärung, verfügbar unter [URL], und in Übereinstimmung mit:
-
dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und seinen Ausführungsverordnungen;
-
der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ("DSGVO"), soweit anwendbar; und
-
allen anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen in der Schweiz, Österreich und Deutschland.
8.5.2 Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
LEASETEQ verarbeitet personenbezogene Daten, die vom Händler bereitgestellt oder durch die Nutzung der Dienste erhoben werden, für folgende Zwecke:
-
Erfüllung des Vertrags und Erbringung der Dienste (Rechtsgrundlage: vertragliche Notwendigkeit);
-
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, denen LEASETEQ unterliegt;
-
Verbesserung und Entwicklung der Dienste auf Grundlage anonymisierter oder pseudonymisierter Daten (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse);
-
Analyse, Statistik und Business Intelligence auf Grundlage anonymisierter Daten.
8.5.3 Weitergabe von Daten an Dritte
Personenbezogene Daten können weitergegeben werden an:
-
verbundene Unternehmen und Subunternehmer von LEASETEQ, soweit für die Erbringung der Dienste erforderlich;
-
Refinanzierungspartner und Finanzinstitute zum Zweck der Bearbeitung von Leasinganträgen und -transaktionen;
-
zuständige Behörden, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder durch Gerichtsbeschluss angeordnet.
8.5.4 Verpflichtungen des Händlers bezüglich Kundendaten
Der Händler gewährleistet und sichert zu, dass er alle nach anwendbarem Datenschutzrecht erforderlichen Einwilligungen, Genehmigungen und Rechtsgrundlagen eingeholt hat, um personenbezogene Daten seiner Kunden (Endkunden) zu erheben, zu verarbeiten und an LEASETEQ und dessen Refinanzierungspartner zu übermitteln.
Insbesondere wird der Händler:
-
seine Kunden transparent und umfassend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich der Weitergabe an LEASETEQ und Dritte, in Übereinstimmung mit anwendbarem Datenschutzrecht informieren;
-
die ausdrückliche und informierte Einwilligung der Kunden einholen, soweit gesetzlich erforderlich;
-
sicherstellen, dass den Kunden alle nach Artikel 13 und 14 DSGVO (soweit anwendbar) oder gleichwertigen Bestimmungen nach schweizerischem oder österreichischem Recht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden.
Der Händler stellt LEASETEQ frei und hält LEASETEQ schadlos von und gegen alle Ansprüche, Schäden, Bußgelder oder Verbindlichkeiten, die sich aus der Nichterfüllung des anwendbaren Datenschutzrechts durch den Händler in Bezug auf die Erhebung und Übermittlung von Kundendaten ergeben.
8.5.5 Datensicherheit
LEASETEQ implementiert angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung, Veränderung oder Offenlegung gemäß dem Stand der Technik und den geltenden rechtlichen Anforderungen.
8.5.6 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen (einschliesslich der Kunden des Händlers) können ihre Rechte nach anwendbarem Datenschutzrecht ausüben, einschließlich der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Entsprechende Anfragen sollten an LEASETEQ unter den in Abschnitt 10.3 angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden.
8.5.7 Genehmigung zur Verwendung anonymisierter Daten
Der Händler genehmigt LEASETEQ, anonymisierte und aggregierte Daten, die aus der Nutzung der Dienste durch den Händler abgeleitet werden, zum Zweck der Verbesserung der Dienste, zur Durchführung statistischer Analysen, Marktforschung und zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu verwenden.
9. ÄNDERUNGEN DER DIENSTE UND BEDINGUNGEN
9.1 Änderungen der Bedingungen
LEASETEQ behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen.
LEASETEQ wird den Händler über wesentliche Änderungen der Bedingungen informieren durch:
-
Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen im Portal; und/oder
-
Versendung einer schriftlichen Mitteilung (einschließlich per E-Mail) an den Händler unter den vom Händler zuletzt angegebenen Kontaktinformationen.
Änderungen der Bedingungen werden dreißig (30) Tage nach dem Datum der Mitteilung wirksam, es sei denn, der Händler widerspricht innerhalb dieser Frist schriftlich.
Widerspricht der Händler einer wesentlichen Änderung, kann LEASETEQ den Vertrag mit Wirkung zu dem Datum kündigen, zu dem die Änderung andernfalls wirksam geworden wäre.
Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Händler nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung stellt die Annahme der geänderten Bedingungen dar.
9.2 Änderungen der Dienste
LEASETEQ entwickelt und verbessert die Dienste kontinuierlich und kann nach eigenem Ermessen:
-
die Merkmale, Funktionalitäten oder den Umfang der Dienste ändern;
-
die Dienste oder Teile davon vorübergehend oder dauerhaft aussetzen oder einstellen.
Im Falle wesentlicher Änderungen der Dienste, die die Art oder den Umfang der dem Händler bereitgestellten Dienste erheblich verändern, wird LEASETEQ dem Händler, soweit praktikabel, eine angemessene Vorabmitteilung erteilen.
Ist der Händler mit einer wesentlichen Änderung der Dienste nicht einverstanden, kann der Händler den Vertrag innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum der Mitteilung von LEASETEQ kündigen. Eine solche Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem die Änderungen in Kraft treten oder, falls später, am Tag des Zugangs der Kündigungserklärung.
9.3 Überprüfungspflicht
Der Händler ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen regelmässig zu überprüfen und die Einhaltung der aktuellen Fassung sicherzustellen. Die aktuelle Fassung der Bedingungen ist stets im Portal verfügbar.
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
10.1 Gesamtvereinbarung
Diese Bedingungen stellen zusammen mit allen hierin ausdrücklich genannten Nebenvereinbarungen die gesamte Vereinbarung zwischen LEASETEQ und dem Händler in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Verständnisse, Verhandlungen und Gespräche, ob schriftlich oder mündlich.
10.2 Änderungen und Modifikationen
Alle Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrags müssen schriftlich erfolgen, um gültig zu sein, sofern hierin nicht ausdrücklich anders bestimmt. Elektronische Kommunikation (E-Mail) genügt dem Schriftformerfordernis.
Jede Abweichung von diesen Bedingungen erfordert einen ausdrücklichen Verweis auf die zu ändernde spezifische Klausel.
Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
10.3 Mitteilungen
Alle Mitteilungen, Anfragen, Aufforderungen und andere Kommunikationen, die nach diesen Bedingungen erforderlich oder gestattet sind, müssen schriftlich erfolgen und gelten als ordnungsgemäss zugegangen:
-
bei persönlicher Zustellung oder durch Kurier: bei Erhalt;
-
bei Versendung per E-Mail: bei Übermittlung, sofern keine Zustellfehlermeldung empfangen wird;
-
bei Versendung per Einschreiben: drei (3) Werktage nach Aufgabe zur Post.
Mitteilungen an LEASETEQ sind zu richten an:
Schweiz
E-Mail: support.ch@leaseteq.com
Adresse: LeaseTeq AG, Scheideggstrasse 73, 8038 Zürich
Österreich
E-Mail: support.at@leaseteq.com
Adresse: LeaseTeq Austria GmbH, Lerchenfelder Gürtel 43, Top 2/2, 1160 Wien, Österreich
Deutschland
E-Mail: support.de@leaseteq.com
Adresse: LeaseTeq Deutschland GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, Deutschland
Mitteilungen an den Händler werden an die vom Händler zuletzt angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift oder im Portal veröffentlicht gesendet.
Es liegt in der Verantwortung des Händlers, seine Kontaktinformationen aktuell zu halten und LEASETEQ unverzüglich über Änderungen zu informieren.
10.4 Keine Abtretung
Der Händler darf seine Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dem Vertrag ganz oder teilweise nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LEASETEQ abtreten, übertragen, delegieren oder anderweitig verfügen.
LEASETEQ kann den Vertrag ganz oder teilweise an verbundene Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte ohne Zustimmung des Händlers abtreten oder übertragen.
Jeder unter Verstoss gegen diesen Abschnitt 10.4 versuchte Abtretungsversuch ist nichtig.
10.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nach geltendem Recht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese Bestimmung als in dem minimal erforderlichen Umfang geändert, um sie gültig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, wird die Bestimmung von diesen Bedingungen abgetrennt. Die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt in keiner Weise beeinträchtigt.
10.6 Kein Verzicht
Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels durch eine der Parteien aus diesen Bedingungen stellt keinen Verzicht darauf dar. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegen die der Verzicht geltend gemacht werden soll. Ein Verzicht auf eine Verletzung oder Nichterfüllung stellt keinen Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung oder Nichterfüllung dar.
10.7 Sprache
Diese Bedingungen sind in mehreren Sprachversionen verfügbar. Im Falle einer Abweichung, eines Widerspruchs oder einer Inkonsistenz zwischen der deutschen Version und einer übersetzten Version hat die deutsche Version Vorrang und ist maßgeblich.
Alle Mitteilungen und Benachrichtigungen im Rahmen des Vertrags können in Englisch, Deutsch oder, soweit angemessen, in der/den Amtssprache(n) der Rechtsordnung, in der sich der Händler befindet, geführt werden.
10.8 Beziehung der Parteien
Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Vertretung oder ein Beschäftigungsverhältnis zwischen LEASETEQ und dem Händler begründet wird. Keine der Parteien ist befugt, die andere zu binden oder im Namen der anderen Verpflichtungen einzugehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1 Anwendbares Recht
Diese Bedingungen und der Vertrag sowie alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Klagegründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Vertrag ergeben, unterliegen den materiellen Gesetzen der Schweiz und sind nach diesen auszulegen, unter Ausschluss:
-
ihrer Kollisionsnormen; und
-
des UN-Kaufrechts (CISG).
Ungeachtet der Wahl des schweizerischen Rechts können zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Händlers gelten, wenn der Händler nach anwendbarem Recht als Verbraucher qualifiziert. Da diese Bedingungen jedoch ausschließlich für gewerbliche Händler gelten, sind solche Bestimmungen grundsätzlich nicht anwendbar.
11.2 Gerichtsstand
Schweiz: Die Gerichte am Sitz von LEASETEQ haben ausschliessliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.
Österreich und Deutschland: Für Händler mit Sitz in Österreich oder Deutschland gelten zusätzlich zu Abschnitt 11.2(a) folgende Bestimmungen:
-
Soweit nach anwendbarem Verfahrensrecht zulässig, vereinbaren die Parteien, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte am Sitz von LEASETEQ zu unterwerfen.
-
Ungeachtet des Vorstehenden bleiben zwingende Bestimmungen über die Zuständigkeit nach österreichischem oder deutschem Recht, insbesondere in Bezug auf ausschließliche örtliche Zuständigkeiten, unberührt.
LEASETEQ behält sich das Recht vor, Verfahren vor jedem anderen Gericht einzuleiten, das Zuständigkeit über den Händler hat.
11.3 Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, durch Verhandlungen nach Treu und Glauben gütlich beizulegen, bevor Gerichtsverfahren eingeleitet werden.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Inkrafttreten
Diese Bedingungen treten mit der Annahme durch den Händler in Kraft und bleiben für die Dauer des Vertrags gültig.
12.2 Überschriften
Die Überschriften und Abschnittstitel in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
12.3 Ausfertigungen und elektronische Signaturen
Diese Bedingungen können in Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen. Elektronische Signaturen und digital signierte Dokumente haben die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Signaturen.